ERBRECHT

Das deutsche Erbrecht findet sich im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person, dem Erblasser, auf den oder die Erben übergehen soll.

Die gesetzlichen Regelungen sind umfangreich und für den Laien kaum zu überblicken. Hinzu kommt die Trauer, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist. Dennoch alle Formalien zu erledigen, kostet in einer solchen Situation viel Kraft. Noch schwieriger wird es, wenn der Erblasser keinen letzten Willen hinterlassen hat. Wer erbt in einem solchen Fall?

Das Erbrecht gibt die gesetzliche Erbfolge vor. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Erben erster, zweiter, dritter und vierter Ordnung. Die Kinder des Erblassers sind der ersten Ordnung zuzuordnen, während sich die vierte Ordnung auf die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge bezieht. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich somit nach dem Verwandtschaftsverhältnis.

Mit einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser seine Erben selbst bestimmen. Ob diese aber tatsächlich etwas erben, hängt von der Wirksamkeit des Testaments ab. Hierbei sind einige Formvorschriften zu beachten, gerade bei einem eigenhändigen letzten Willen. Auf der sicheren Seite sind Sie in der Regel mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag.

Nicht selten entstehen Streitigkeiten aufgrund unklarer oder vermeintlich unfairer Verfügungen des Verstorbenen. Gesetzliche Erben, die im Testament nicht benannt werden, haben jedoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil und können diesen geltend machen. Auch das Pflichtteil Erbe ist im Erbrecht festgelegt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Als Erbe treten Sie automatisch in alle Rechten und Pflichten des Erblassers ein. Sie erben somit auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Daher ist es von Vorteil, in etwa zu wissen, was mit einem Erbe auf Sie zukommen könnte. In einigen Fällen ist es besser, das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung der Erbschaft hat innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis zu erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

Aufgrund der Fülle der gesetzlichen Bestimmungen ist es ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem letzten Willen auseinanderzusetzen, damit Sie Ihre Vermögensverhältnisse nach Ihrem Ableben geregelt wissen. Wenn Sie selbst als Erbe eingesetzt wurden oder einen Pflichtteilsanspruch haben, sollten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, um dieses emotionale Thema mit Ihnen gemeinsam zu besprechen.

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